Rechtliche Rahmenbedingungen für das Kurzfristige Vermieten im Raum München und Umgebung

In den letzten Jahren hat das kurzfristige Vermieten von Wohnraum in München und Umgebung, vor allem über Online-Plattformen wie Airbnb, erheblich an Beliebtheit gewonnen. Für Immobilienbesitzer stellt diese Form der Vermietung eine attraktive Möglichkeit dar, ihre Einnahmen zu steigern. Allerdings sind dabei spezifische rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten, die in München und im umliegenden Gebiet gelten. In diesem Artikel betrachten wir die wesentlichen rechtlichen Aspekte, die für Vermieter:innen von Bedeutung sind.

  1. Kurzfristiges Vermieten in München:

    • Zweckentfremdungsverbot: Das Zweckentfremdungsverbot in München zielt darauf ab, den Wohnraum für die Einwohner der Stadt zu schützen und dessen Umwandlung in Ferienwohnungen oder ähnliche Nutzung zu verhindern. Vermieter:innen benötigen daher eine spezielle Genehmigung, um ihre Wohnungen für kurzfristige Vermietungen nutzen zu dürfen. Bei Missachtung dieses Verbots drohen empfindliche Strafen in Form von Bußgeldern.
    • Registrierungspflicht: Um Transparenz zu gewährleisten und die Einhaltung des Zweckentfremdungsverbots zu überwachen, ist es erforderlich, dass Vermieter:innen ihre Vermietungsabsichten bei den städtischen Behörden anmelden.
    • Begrenzung der Vermietungsdauer: Die Stadt München hat eine Obergrenze von acht Wochen pro Jahr für die kurzfristige Vermietung festgelegt. Vermietungen, die diesen Zeitraum überschreiten, bedürfen einer gesonderten Genehmigung.
  2. Kurzfristiges Vermieten im Umland von München:

    • Lokale Vorschriften beachten: Die rechtlichen Rahmenbedingungen können sich im Umland von München je nach Gemeinde unterscheiden. Daher ist es für Vermieter:innen unerlässlich, sich bei den jeweiligen Gemeindeverwaltungen über die lokalen Bestimmungen zu informieren.
    • Keine generelle Genehmigungspflicht: Während in München eine generelle Genehmigungspflicht besteht, ist dies in vielen umliegenden Gemeinden nicht der Fall. Allerdings können auch hier lokale Regelungen in Kraft treten, die beispielsweise die Nachbarschaftsrechte oder das allgemeine Mietrecht betreffen.
  3. Steuerliche Aspekte:

    • Einkommenssteuer: Einnahmen aus der kurzfristigen Vermietung unterliegen der Steuerpflicht. Es ist daher wichtig, diese Einnahmen in der Steuererklärung korrekt anzugeben.
    • Kurtaxe: In einigen Gebieten kann eine Kurtaxe oder Tourismusabgabe für kurzfristige Vermietungen erhoben werden. Diese Abgabe variiert je nach Standort und sollte entsprechend berücksichtigt werden.

Das kurzfristige Vermieten in München und Umgebung bietet zwar attraktive Möglichkeiten, doch erfordert es eine genaue Kenntnis und Einhaltung der lokalen rechtlichen Vorgaben. Um sicherzustellen, dass Ihre Vermietungstätigkeit rechtssicher ist und Sie das Potenzial Ihrer Immobilie optimal ausschöpfen, stehen wir Ihnen mit umfassender Beratung und Unterstützung zur Verfügung. Für individuelle Beratung und Anleitung in diesem komplexen Rechtsgebiet kontaktieren Sie uns gerne.

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